Wer kennt es nicht: Im Fernsehen wird mal wieder ein Video-Clip aus diesem Internet gezeigt. Und weil es manche Redaktionen nicht so genau mit der Quellenangabe nehmen, freut sich ein gewisser Urheber namens "Internet" über die Namensnennung. Digital angehauchte Journalisten lassen sich gar zu einer feingliedrigen Benamung hinreissen: Dann wird aus dem "Internet" schnell ein "YouTube". Dummerweise ist beides nicht korrekt und verstößt gegen das deutsche Urheberrecht.
Wenn es um Urheber- und Nutzungsrechte geht, springen deutsche Medienunternehmen ganz schnell von ihren Empörungsstühlen. An die eigene Nase darf nicht einmal der HNO-Arzt packen, Fehltritte sind dennoch an der Tagesordnung. Prominentestes Beispiel im Webvideo-Bereich: Die Videos von YouTube.
Dabei hat die Google-Tochter die Nutzung für Medien klar geregelt. Da keine deutsche Redaktion anscheinend bis jetzt den Pressebereich des Videoportals gefunden hat, ein Blick in diese Halle der Weisheit:
Unter dem Punkt "YouTube für Medien" heißt es:
Erneute Ausstrahlung von Videos
Richtlinien zur Einbettung von YouTube-Content in eine Show
- Erwähne den Content-Eigentümer. Obwohl YouTube eine Lizenz zur Verbreitung des Contents, ist der YouTube-Nutzer der Eigentümer des Contents. Wenn du ein Video verwenden möchtest, empfehlen wir, den Nutzer direkt zu kontaktieren und einen entsprechenden Hinweis anzugeben, indem der Nutzername oder der echte Name des Nutzers angezeigt wird.
- Erwähne YouTube beim erneuten Senden des Videos. Wenn du ein YouTube im Fernsehen zeigst, achte darauf, dass YouTube erwähnt und ein entsprechender Hinweis zu sehen ist. Wir haben das offizielle YouTube-Logo hierfür zum Download zur Verfügung gestellt.
Dahinter verstecken sich zwei rechtliche Aspekte:
Das Urheberrecht liegt nicht bei YouTube, sondern (zumindest auf den ersten Blick) beim jeweiligen YouTube-Nutzer, der das Video hochgeladen hat. Für eine weitere Auswertung bedarf es eben dieser Zustimmung des Nutzers.
Das Nutzungsrecht liegt bei YouTube, deswegen muss auch YouTube erwähnt werden. Die Fraktion "Quelle: Internet" hat an dieser Stelle leider schon verloren und darf direkt in die Kabine zum Duschen gehen.
Nun ist YouTube ein (jugendlich geprägtes) soziales Netzwerk und nicht jeder Nutzer antwortet auf private Nachrichten von fremden Personen. Für diesen Fall weiß auch YouTube keine Lösung, empfiehlt aber:
Was passiert, wenn ich von dem Nutzer keine Rückmeldung erhalte?
Wir ermutigen dich, Nutzer zu kontaktieren. Letztendlich sollten deine Redaktionsrichtlinien dir Hinweise darüber geben, ob ein direkter Kontakt zu Nutzern vor der erneuten Ausstrahlung von Videos erforderlich ist.
Der schwarze Peter liegt also weiterhin bei den Redaktionen - zu Recht! Dies geschieht übrigens nicht nur aus Schutz dem Urheber gegenüber, sondern auch aus einfachen presserechtlichen Überlegungen. Die Echtheit eines Videos lässt sich nicht ermitteln, wenn kein Kontakt zum Urheber möglich ist. Wessen Redaktionsrichtlinien keine Quellenprüfung vorsehen, sollte vielleicht lieber den Job in den Medien mit dem eines Geldwäschers tauschen.
Für manche Redaktionen bedeutet diese Regelung, auf Videos verzichten zu müssen. Denn selbst für das wacklige deutsche Zitatrecht ist ein eindeutiger Urheber erforderlich.