Bereits 2010 wollte ein Joint-Venture aus ProSiebenSat.1 und RTL eine Kopie des US-Vorbildes "Hulu" in Deutschland starten. Die feuchten Syndizierungsträume der Privatsender sind seit gestern geplatzt: Das Bundeskartellamt hat in seiner Stellungnahme das Vorhaben vor die rote Ampel gestellt. Für die privaten Fernsehsender ist die Entscheidung ein Schlag ins Gemächt, für Webvideomacher eine Chance.
Das US-Videoportal "Hulu" steht mittlerweile in den Vereinigten Staaten auf Platz Zwei, lediglich Platzhirsch YouTube hat, dafür deutlich mehr Abrufe. Hulu bietet Fernsehsendern eine gemeinsame Plattform, um Serien, Shows und Filme den Zuschauern im Netz dauerhaft verfügbar zu machen. Gleichzeitig fließt Geld in die Kassen der Urheber: Entweder durch Werbung oder durch ein monatliches Abo-Modell auf Hulu. Hulu soll zudem als Bollwerk gegen Raubkopierer dienen: Die Sender streichen lieber kleine Werbeeinnahmen mit den Serien im Internet ein, als das Feld z.B. den unkontrollierbaren Tauschbörsen zu überlassen.
Ein Eldoradro also für Serien-Junkies? Nur in den USA. Außerhalb der Landesgrenzen bleibt der Monitor für Interessierte dunkel. Lediglich mittels technischer Hilfsmittel (und Zusatzkosten) wie speziellen VPN-Zugängen ist der Zugriff für Deutsche auf Hulu möglich. Genau an dieser Stelle wollten die deutschen Privatsender ansetzen: Ein zentrales Video-on-Demand-Portal mit originären und US-lizenzierten Inhalten. Nutzbar übrigens für alle interessierten deutschen TV-Anstalten, auch die Öffentlich-Rechtlichen. Derzeit kocht jeder Sender sein eigenes Süppchen und bietet die Inhalte auf unterschiedlichen Portalen an.
Marcus Prosch, Leiter Kommunikation Diversifikation bei der ProSiebenSat1 Media AG, sieht die wegschwimmenden Felle noch in Griffweite. "Wir haben die Stellungnahme erhalten und prüfen jetzt weitere Schritte", beschreibt er das weitere Vorgehen. Aufgeben wolle man nicht.
Dabei krankt das deutsche Hulu-Konstrukt noch immer an konzeptionellen Schwächen. Ähnlich den Mediatheken öffentlich-rechtlicher Sender sollen die Inhalte nur sieben Tage nach Versendung verfügbar sein. Ein gravierender Unterschied zum US-Pendant, wo sich vor allem TV-Klassiker großer Beliebtheit erfreuen.
Prosch verweist auf die große Bandbreite der Inhalte: "Sämtlicher Content der Sender wäre verfügbar, das bezieht sich auch auf die US-lizenzierten Sendungen". Ein grundlegendes Problem lässt sich damit nicht lösen: Aufgrund der deutlich späteren deutschen Ausstrahlung US-amerikanischer Serien und damit auch deutscher Quotenbringer, herrscht im Netz weiterhin ein florierender Bewegtbildtausch. Nur wenige Stunden nach der Originalausstrahlung finden sich deutsch untertitelte Fassungen im Internet. Konkurrenz besteht auch durch anderen Anbieter wie Apples iTunes-Store, in dem einzelne Folgen und ganze Staffeln auch im Originalton käuflich zu erwerben sind.
Die Webvideo-Gemeinde hingegen darf aufatmen: Durch die aktuelle Einschätzung des Bundeskartellamtes wird unabhängigen Bewegtbildproduzenten auf YouTube, Sevenload und Co. der Rücken gestärkt. Ohne die Finanzkraft und Marketing-Reichweite der Sender ausgestattet, haben sie es ohnehin schwer genug, aus dem Schatten der syndizierten TV-Inhalte hervorzutreten. Nicht zuletzt, weil der ins Netz gespeiste Fernsehcontent seine Refinanzierungsrunde bereits durchlaufen hat. Anders bei Web-only-Produktionen, deren ausschließlicher Erfolg im Netz für das Weiterbestehen entscheidend ist. Die Erlaubnis einer zentralen Content-"Müllhalde" hätte dem sich wandelnden Bewegtbildmarkt einen herben Rückschlag verpasst.
Für Webvideomacher bietet sich nun erst Recht die Chance, mit voller Kraft in den Markt vorzudringen und gleichberechtigt in Konkurrenz zu den etablierten TV-Sendern zu gehen.